nossiwenzinger schrieb am 14. März 2013 13:27
> Hier liegt der Hase im Pfeffer. Das I-94 gilt bekanntlich für
> visumfrei Reisende. D.h., es existiert kein Visumantrag, bei dem die
> Wahrheit zu sagen ist. Das I-94 springt genau in diese Bresche. Die
> Fragen haben mit "Einreisekontrolle" nüscht zu tun.
Wer die Fragen mit "ja" beantwortet, wird (u.U.) nicht ins Land
gelassen. Also wenn das keine Einreisekontrolle ist, dann weiß ich
auch nicht.
>Â PS:
> > Lesen ist eine Hälfte. Das gelesene muss man aber noch in einen
> > Kontext bringen.
>Â
> Achso. Du willst sagen, du habest also etwas ganz Anderes gemeint,
> als du geschrieben hast. Ja dann hattest du natürlich möglicherweise
> von Anfang an Recht. Haha.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die Begriffe "Lesen" und
"Schreiben" unterscheiden kann. Wenn sich dann einer hinstellt und
genau das Gegenteil in einen Absatz mit 14 Worten interpretiert,
ja...dannn
> so'n bisschen fragte ich mich schon, (...)
Aber um es dir nochmal ganz langsam hinzuschreiben: Ich
unterstell(t)e dir mangelndes Leseverständnis meines ersten
Beitrages.
> Hier liegt der Hase im Pfeffer. Das I-94 gilt bekanntlich für
> visumfrei Reisende. D.h., es existiert kein Visumantrag, bei dem die
> Wahrheit zu sagen ist. Das I-94 springt genau in diese Bresche. Die
> Fragen haben mit "Einreisekontrolle" nüscht zu tun.
Wer die Fragen mit "ja" beantwortet, wird (u.U.) nicht ins Land
gelassen. Also wenn das keine Einreisekontrolle ist, dann weiß ich
auch nicht.
>Â PS:
> > Lesen ist eine Hälfte. Das gelesene muss man aber noch in einen
> > Kontext bringen.
>Â
> Achso. Du willst sagen, du habest also etwas ganz Anderes gemeint,
> als du geschrieben hast. Ja dann hattest du natürlich möglicherweise
> von Anfang an Recht. Haha.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die Begriffe "Lesen" und
"Schreiben" unterscheiden kann. Wenn sich dann einer hinstellt und
genau das Gegenteil in einen Absatz mit 14 Worten interpretiert,
ja...dannn
> so'n bisschen fragte ich mich schon, (...)
Aber um es dir nochmal ganz langsam hinzuschreiben: Ich
unterstell(t)e dir mangelndes Leseverständnis meines ersten
Beitrages.