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  • Sas30

241 Beiträge seit 20.11.2001

"in der Höhe der doppelten Lizenzgebühren"?

Wann wird Microsoft endlich mal akzeptieren, daß nach deutschem Recht
ein Endanwender beim Softwarekauf keinen Lizenzvertrag eingeht,
sondern die Software samt Datenträger kauft und dies damit sein
Besitz ist, mit dem er innerhalb der Gesetze (UrhG) machen kann, was
er möchte? Und daß ihre EULA einen Endanwender ungefähr überhaupt
nicht interessieren muß, weil der Endanwender keinen Vertrag mit
Microsoft, sondern mit seinem Händler hat - unabhängig davon, ob man
in einem Fenster "Ja" anklickt.

cu
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