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  • smu_muc

mehr als 1000 Beiträge seit 19.08.2004

Wie könnte denn eine praxisnahe Regelung für Download-Software aussehen?

Bei Standard-Software, die auf einem Original-Datenträger verkauft
wird - oder für die es zumindest ein "fälschungssicheres" Zertifikat
mit Seriennummer gibt - finde ich das offenbar ja in Deutschland
praktizierte Vorgehen sinnvoll und logisch: Wer im Besitz der nicht
duplizierbaren Sache ist, darf die Software rechtmäßig nutzen, egal
wie häufig sie weiterverkauft wurde. Immer nur einer kann schließlich
zu einem bestimmten Zeitpunkt im Besitz einer einzelnen verkauften
Lizenz sein.

Bei Downloads geht das ja nun nicht. Eine Weitergabe ist immer eine
"Vervielfältigung", ohne technische Hürden garantiert dem Käufer
niemand, dass der Verkäufer seine Software nicht trotzdem weiternutzt
und sich als rechtmäßiger Inhaber ausgeben kann. Im Extremfall könnte
ein und dieselbe Lizenz sogar x-fach verkauft werden.

Entsprechend finde ich es nur logisch, dass man das irgendwie anders
behandeln muss als Standard-Software auf CD (ja ja, macht mich nur
rot...).

Aber wie? Denkbar wäre ein radikales Binden an die Hardware à la
Adobe (sprich, eine Aktivierung ist nicht möglich, wenn man nicht
vorher auf dem alten Rechner eine Art "Deaktivierung" gemacht hat).
Ich glaube aber kaum, dass es das ist, was sich die meisten User
wünschen. Schon gar nicht, wer mal mitbekommen hat, wie z. B. Adobe
sich anstellt, wenn mal ein ungesichertes System ausfällt, neu
installiert werden muss und deshalb eine vorherigen Deregistrierung
nicht möglich ist/war...

Möglich wäre es vielleicht auch, dass der Lizenzinhaber beim
Rechteinhaber "umgemeldet" werden muss. Erscheint mir auch wenig
praktikabel: Hersteller wollen für so etwas kein Geld ausgeben, User
wollen sich nicht gängeln lassen.

Gibt es bessere Ideen?
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