Anerkennung für Kreative Leistung
insbesondere wenn
-die Erstellung mit Aufwand verbunden war
- sich damit wirtschaftliche Vorteile erzielen lassen
( und Genialität im nachhinein oftmals trivial erscheinen mag...)
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- das Urheberrecht wurde für literarische bzw. musikalische Werke
geschaffen
- das Patentrecht entstammt der Ära der Naturkräfte bzw. des
Maschinenwesenes
Anwendungssoftware ist nicht mit Literatur vergleichbar, da diese
meist nicht "konsumiert" wird, sondern oft zur Erfüllung einer
bestimmten Aufgabe dient, und somit eher als Werkzeug
bzw.Arbeitsmethode bezeichnet werden kann.
Andererseits ist Software alleine schon aufgrund der hohen
Komplexität und Vernetzung in keinster Weise mit "klassischen
Maschinen" gleichzusetzen, welche oftmals nur einem sehr
eingeschränkten Zweck dienen.
(abgesehen von der dzt. Schnellebigkeit - welche die üblichen
Bearbeitungs- und Laufzeiten des Patentwesen als absurd erscheinen
lassen !)
als kurzfristige(!) Regelung wurde vom EU-Parlament im Sept.2003 ein
Beschluss gefasst, welcher für alle Betroffenen (zumindest
vorübergehend) am ehesten als akzeptable Orientierung dienen kann -
(wobei zwar der richterlichen Auslegung rel. viel individueller
Spielraum einzuräumen ist, aber diese vermeintliche
"Rechtsunsicherheit" immer noch in Kauf genommen werden kann..)
da es derzeit noch keine adäquate gesetzliche Regelung gibt, welche
den Anforderungen der Computer- bzw. Informationstechnologie gerecht
wird, ist es die Aufgabe von Juristen, Wirtschaftsfachleuten,
Technikern, etc. eine solche Regelung _neu_ zu erschaffen.
-> hierbei sind vor allem die besondere Bedeutung der EDV für prakt.
alle Bereiche des öffentl. Lebens sowie der Wirtschaft u. Industrie
zu berücksichtigen !
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Grüsse v.Alien-X1
insbesondere wenn
-die Erstellung mit Aufwand verbunden war
- sich damit wirtschaftliche Vorteile erzielen lassen
( und Genialität im nachhinein oftmals trivial erscheinen mag...)
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- das Urheberrecht wurde für literarische bzw. musikalische Werke
geschaffen
- das Patentrecht entstammt der Ära der Naturkräfte bzw. des
Maschinenwesenes
Anwendungssoftware ist nicht mit Literatur vergleichbar, da diese
meist nicht "konsumiert" wird, sondern oft zur Erfüllung einer
bestimmten Aufgabe dient, und somit eher als Werkzeug
bzw.Arbeitsmethode bezeichnet werden kann.
Andererseits ist Software alleine schon aufgrund der hohen
Komplexität und Vernetzung in keinster Weise mit "klassischen
Maschinen" gleichzusetzen, welche oftmals nur einem sehr
eingeschränkten Zweck dienen.
(abgesehen von der dzt. Schnellebigkeit - welche die üblichen
Bearbeitungs- und Laufzeiten des Patentwesen als absurd erscheinen
lassen !)
als kurzfristige(!) Regelung wurde vom EU-Parlament im Sept.2003 ein
Beschluss gefasst, welcher für alle Betroffenen (zumindest
vorübergehend) am ehesten als akzeptable Orientierung dienen kann -
(wobei zwar der richterlichen Auslegung rel. viel individueller
Spielraum einzuräumen ist, aber diese vermeintliche
"Rechtsunsicherheit" immer noch in Kauf genommen werden kann..)
da es derzeit noch keine adäquate gesetzliche Regelung gibt, welche
den Anforderungen der Computer- bzw. Informationstechnologie gerecht
wird, ist es die Aufgabe von Juristen, Wirtschaftsfachleuten,
Technikern, etc. eine solche Regelung _neu_ zu erschaffen.
-> hierbei sind vor allem die besondere Bedeutung der EDV für prakt.
alle Bereiche des öffentl. Lebens sowie der Wirtschaft u. Industrie
zu berücksichtigen !
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Grüsse v.Alien-X1