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  • Subzero

mehr als 1000 Beiträge seit 06.06.2000

Re: Dann baut man halt woanders.

Exoteriker schrieb am 10. April 2013 16:08

> Und, ach ja, am Bebauungsplan kann nachträglich kaum herumgedreht
> werden. Wenn also irgendwer nach dem Bau des Hauses kommt und
> nachträglich irgendwelche Forderungen stellt, ab zum Anwalt.

> Das wäre ja noch schöner, wenn man durch eine nachträgliche
> Bebauungsplanänderung dafür sorgen könnte, dass die Dächer eines
> ganzen Ortsteils neu gedeckt werden müssten, die Außenwände mit einer
> anderen Farbe neu gestrichen oder gleich alle Häuser abgerissen
> werden müssten, weil sie nach der Änderung dummerweise 20cm höher als
> erlaubt sind.

Man kann schon dran rumdrehen, es gilt aber für Altbauten eben
Bestandsschutz.

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