Exoteriker schrieb am 10. April 2013 16:08
> Und, ach ja, am Bebauungsplan kann nachträglich kaum herumgedreht
> werden. Wenn also irgendwer nach dem Bau des Hauses kommt und
> nachträglich irgendwelche Forderungen stellt, ab zum Anwalt.
> Das wäre ja noch schöner, wenn man durch eine nachträgliche
> Bebauungsplanänderung dafür sorgen könnte, dass die Dächer eines
> ganzen Ortsteils neu gedeckt werden müssten, die Außenwände mit einer
> anderen Farbe neu gestrichen oder gleich alle Häuser abgerissen
> werden müssten, weil sie nach der Änderung dummerweise 20cm höher als
> erlaubt sind.
Man kann schon dran rumdrehen, es gilt aber für Altbauten eben
Bestandsschutz.
> Und, ach ja, am Bebauungsplan kann nachträglich kaum herumgedreht
> werden. Wenn also irgendwer nach dem Bau des Hauses kommt und
> nachträglich irgendwelche Forderungen stellt, ab zum Anwalt.
> Das wäre ja noch schöner, wenn man durch eine nachträgliche
> Bebauungsplanänderung dafür sorgen könnte, dass die Dächer eines
> ganzen Ortsteils neu gedeckt werden müssten, die Außenwände mit einer
> anderen Farbe neu gestrichen oder gleich alle Häuser abgerissen
> werden müssten, weil sie nach der Änderung dummerweise 20cm höher als
> erlaubt sind.
Man kann schon dran rumdrehen, es gilt aber für Altbauten eben
Bestandsschutz.