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  • unbekannter Benutzer

163 Beiträge seit 22.06.2003

Wenn man davon ausgeht ...

... das für eine Urheberrechtsverletzung bis zu 150 000 $ / Lied
fällig werden, sind bis zu 175 $ pro CD für "Computersabotage"
lächerlich.

Schlagt mich, aber ich finde, dass die Verhältnismäßigkeit nicht
stimmt. Ein Großkonzern darf Privatpersonen in den Ruin klagen, aber
wenn der Großkonzern sonen Mist baut, dann kann er das mit einem
"Taschengeld" wieder grade biegen ...

Eigentlich müsste die Justiz Sony BMG so richtig ausnehmen, damit die
kapieren, was für unrealistische Summen teilweise gefordert werden.
Beispiel? Die Klage gegen allofmp3 mit einem Streitwert von mehr als
1,5 Billionen $ ...

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