Der Streitwert ist doch vollkommen absurd. Eine Verbreitung von
urheberrechtlich geschützten Material findet nicht statt und der
Beschuldigte handelt ausschließlich im persönlichen Interesse, der
Streitwert müsste sich also aus dem zu erwartenden Schaden errechnen
- für Sony eigentlich nur der entgangene Gewinnanteil an den Spielen
die durch den umgangenen Kopierschutz nicht mehr gekauft werden. Da
braucht es viel Fantasie um auf 50.000 € Streitwert zu kommen...
urheberrechtlich geschützten Material findet nicht statt und der
Beschuldigte handelt ausschließlich im persönlichen Interesse, der
Streitwert müsste sich also aus dem zu erwartenden Schaden errechnen
- für Sony eigentlich nur der entgangene Gewinnanteil an den Spielen
die durch den umgangenen Kopierschutz nicht mehr gekauft werden. Da
braucht es viel Fantasie um auf 50.000 € Streitwert zu kommen...