Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

63 Beiträge seit 08.06.2000

Re: was da stattfindet ist ne art negativer vertrieb


> Tja, nur bekommt er garkein Überbrückungsgeld. Soweit ich das
> verstanden habe, kann er sich jetzt darauf einstellen, in Kürze die
> Hütte nach BA belieben dicht zu machen und irgendwo als 1 Euro Jobber
> zu werkeln.

> mfg

>     M.baehr

Entschuldige, dass ich das so deutlich sage. Aber entweder hat sein
Berater keine Ahnung (ist nicht unmöglich), oder er hat Aussagen
verdreht (auch nicht unmöglich).
Die BA kann ihn unter keinen Umständen Zwingen seine Hütte dicht zu
machen.
Desweitern kann er keinen 1 €-Job (Leistung nur nach dem SGBII)
erhalten, wenn er ALGI (heißt SGBIII) bezieht.

So ist das alles schlicht und einfach Unsinn.
Lösung könnte sein: Er bezog vorher ALGII und erhält jetzt einen
Existenzgründungszuschuss. Dabei handelt es sich um eine
"Kann-Leistung". Dabei kann jede Arbeitsgemeinschaft/Optierende
Kommune eigene Regeln festlegen. Das kann auch eine zeitliche
Einschränkung des Bezuges dieser Leistung bedeuten.
Aber um dazu mehr zu sagen, fehlen mir die Daten.

Grüße

Bewerten
- +
Ansicht umschalten