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  • Cope

89 Beiträge seit 18.05.2000

Re: Fälschungen kann man dann also auch als Orginal signieren?

Kann nicht passieren. Ein ursprünglich signiertes Dokument (z.B. PDF)
wird z.B. nach 3 Jahren mit einem Zeitstempel versehen (der auch
einen Hash übers gesamte Dokument bildet, also inkl. der bisherigen
Signaturen). Es ist natürlich nicht nötig, dass der ursprüngliche
Antragsteller nochmal signiert (er könnte ja inzwischen verstorben
sein).

Dieser Zeitstempel wird mit den dann gültigen/sicheren/zugelassenen
Algorithmen gebildet.

So kann auch in 15 Jahren, wenn heutige Signaturalgorithmen bequem
nachgebildet werden könnten, durch mehrere gültige Zeitstempel über
die Jahre die Echheit garantiert werden.

C.

Heini-NET schrieb am 23. Dezember 2005 10:10

> Wie bitteschön wollen die es beweisen, ob es sich um ein orginal
> handelt, wenn Sie es jedes Jahr neu signieren ? Wenn das ganze System
> eine Sicherheitslücke hat oder sich ein schwarzes Schaaf mit
> einmistet, kann man die Unterlagen prima gegen fälschungen
> austauschen und den ganzen kram neu signieren lassen.
> 
> Irgendwie sehe ich bei den ständigen neusignierungen nicht den
> Sinn...
> 
> Gruß und frohes Fest.
> 
> Heini_net

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