Ich denke, es gibt hier ein paar Missverständnisse
Beim Neusignieren wird nicht nur das Dokument signiert, sondern auch
die alten Signaturen & Zeitstempel. Damit werden auch diese
"geschützt"
Vergleicht das ganze mit einer russischen Puppe. Ich muss alle
Umhüllungen entfernen, um an den Inhalt zu kommen.
Das System basiert darauf, das die Signaturen von einer
vertrauenswürdigen Stelle oder HW (beispielsweise timeproof oder
Citizen mit entsprechenden Keykarten) ausgegeben werden. Werden diese
kompromittiert, zerfällt die Vertrauenswürdigkeit. Der Gesetzgeber
hat für diese Stellen entsprechende Richtlinien vergeben
Zusätzlich dazu bietet sich noch die Möglichkeit eines Notary Tokens.
D.h. das nicht nur der Anwender eine Signatur bekommt, sondern auch
der Signaturhersteller diese ablegt, signiert und eventuell noch an
einen Notar gibt.
Damit kann man firmenextern belegen, das eine Signatur ausgegeben
wurde und, je nach Konfiguration auch das Löschen von Dokumenten
beweisen (gelöscht ja/nein, aber nicht welches Dokument)
Das entscheidende Merkmal der vorgestellten Lösung ist die
Gleichstellung von Papier und elektronischem Dokument vor Gericht.
Bei Papier muss der Kläger den Beweis führen, das es gefälscht wurde.
Ohne Signatur muss es der Beklagte (wie heute bei e-mail Bestellungen
oder Fax Bestellungen). Mit Signatur ist es wieder der Kläger.
Malt
Beim Neusignieren wird nicht nur das Dokument signiert, sondern auch
die alten Signaturen & Zeitstempel. Damit werden auch diese
"geschützt"
Vergleicht das ganze mit einer russischen Puppe. Ich muss alle
Umhüllungen entfernen, um an den Inhalt zu kommen.
Das System basiert darauf, das die Signaturen von einer
vertrauenswürdigen Stelle oder HW (beispielsweise timeproof oder
Citizen mit entsprechenden Keykarten) ausgegeben werden. Werden diese
kompromittiert, zerfällt die Vertrauenswürdigkeit. Der Gesetzgeber
hat für diese Stellen entsprechende Richtlinien vergeben
Zusätzlich dazu bietet sich noch die Möglichkeit eines Notary Tokens.
D.h. das nicht nur der Anwender eine Signatur bekommt, sondern auch
der Signaturhersteller diese ablegt, signiert und eventuell noch an
einen Notar gibt.
Damit kann man firmenextern belegen, das eine Signatur ausgegeben
wurde und, je nach Konfiguration auch das Löschen von Dokumenten
beweisen (gelöscht ja/nein, aber nicht welches Dokument)
Das entscheidende Merkmal der vorgestellten Lösung ist die
Gleichstellung von Papier und elektronischem Dokument vor Gericht.
Bei Papier muss der Kläger den Beweis führen, das es gefälscht wurde.
Ohne Signatur muss es der Beklagte (wie heute bei e-mail Bestellungen
oder Fax Bestellungen). Mit Signatur ist es wieder der Kläger.
Malt