Ansicht umschalten
Avatar von Zonendoedel
  • Zonendoedel

mehr als 1000 Beiträge seit 27.02.2004

gesetzlich vorgeschriebenen SAR-Werte...

Wer legt diese Grenzwerte fest?
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage soll die Strahlung bis 2W/kg
unbedenklich sein?
Haben andere Länder wie z.B. die Schweiz nicht viel niedrigere
Grenzwerte?

Hab mal irgendwo gelesen, das in der Schweiz die Grenzwerte für
Mobilfunkmasten 10 mal niedriger als in DE sind! 
Diese Grenzwerte sind einfach willkürlich gewählt und es wäre schön
von der Stiftung Wahrentest, dieses auch zu erwähnen! Statt dessen
werden die Handys als unbedenklich eingestuft, weil sie diese, der
industrie genehmen, willkürlichen Grenzwerte, unterschreiten.

Es ist mit der Handystrahlung wie mit BSE. Solange keinen
signifikante Erhöhung der Krankheiten ode Todesfallzahlen vorliegen,
solange gilt es als unbedenklich, auch wenn erst in 10 oder 20 Jahren
solche Schädigungen nachweisbar sein werden.

Das nenne ich Verbraucherschutz!
Stiftung Warentest war mal sehr kritisch, naja, ist eben alles nicht
mehr so das ware.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten