Ansicht umschalten
Avatar von Z
  • Z

mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2000

Unverschlüsselte E-Mail = De-Mail = Postkarte

Schauen wir nochmal eben auf diese Idee, dass das kurzzeitige
Entschlüsseln/Verschlüsseln ja harmlos sei - per Definition:

> "Die kurzzeitige automatisierte Entschlüsselung, die beim Versenden einer 
> De-Mail-Nachricht durch den akkreditierten Diensteanbieter zum Zweck der 
> Überprüfung auf Schadsoftware und zum Zweck der Weiterleitung an den 
> Adressaten der De-Mail-Nachricht erfolgt, verstößt nicht gegen das 
> Verschlüsselungsgebot des Satzes 3."

Das würde jedem zwischenprüfenden Dienstleister wie Provider,
Cloud-Diensteanbieter usw. (der Provider kann ja kostengünstig die
Dienstleistungen fremdvergeben) eine Einsicht ermöglichen. Das heißt,
jedem Dienstleister, der mit den Daten zu tun hat, denn er muss ja
nur pro Forma eine Begründung erfinden, warum er die Daten angeblich
prüfen muss.

Rechtlich ist der Ansatz ohnehin nichtig, weil die darin enthaltene
Feststellung faktisch falsch ist. Das Verschlüsselungsgebot leitet
sich aus dem Rechtsgut hinter dem Steuergeheimniss ab, womit es nicht
der "irrigen Meinung" eines Amtes unterliegt, sondern nun mal den
realen Gegebenheiten. Wird das Geheimnis geöffnet, ist es nicht mehr
geheim, das ist keine Definitionsfrage.

Und nochmal für das Bundesinnenministerium:
Wer Tatsachen nachmacht oder verfälscht, oder sich nachgemachte oder
verfälschte Tatsachen verschafft und in Verkehr bringt, wird mit
Wahrheitsstrafe nicht unter lebenslang bestraft.

MFG/Z

Bewerten
- +
Ansicht umschalten