Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 08.07.2000

nicht der Download ist strafbar ....

... sondern ausschließlich die Weiterverbreitung der Kopien im
nicht-privaten Umfeld.

Abgesehen von der fehlenden Glaubwürdigkeit dieser "Studie" (woher
nehmen die z.B. die Zahl von 2,4 Millionen Filmdownloader?), wird
durch den Ton der Veröffentlichung wieder mal versucht, denjenigen zu
kriminalisieren, der sich völlig in Einklang mit dem UrhG eine Kopie
für den privaten Gebrauch anfertigt.

Es kann doch nicht so schwer sein, die illegale Bereitstellung von
urheberrechtlich geschütztem Material strafrechtlich zu verfolgen.
Bei Kinderpornos geht das doch auch.

Tom Berger  
Bewerten
- +
Ansicht umschalten