Ansicht umschalten
Avatar von 00 0
  • 00 0

mehr als 1000 Beiträge seit 16.11.2006

Der Pakt stellt angeblich

„Der Pakt stellt weder nach der aktuellen Version 2 der GPL noch nach
dem bisherigen Entwurf für die dritte Version einen Verstoß gegen die
Grundlagen der Lizenz dar.“ — Tatsächlich? Nach der bisherigen
Darstellung gesteht MS Novell da eine „Befreiung“ von eventuellen
Patentansprüchen gegenüber den direkten Kunden von Novell zu.
*Entweder* ist dies eine Luftnummer (was die Dinge anbelangt, die
Novell zugute kommen) dar, *oder* Novell verliert damit jegliches
Recht zur Verbreitung von (betroffener) GPL-Software. Denn dies
widerspräche ganz klar dem §6 der GPL, in dem jegliche
Einschränkungen (hier: Recht zur uneingeschränkten Weitergabe) bei
der weiteren Verbreitung ausgeschloßen sind!
Oder glaubt hier jemand, daß die MS-Rechtsabteilung geschlafen hat
und die betroffenen Stellen des Paktes eine vollständige Freigabe
möglicherweise betroffener Bestandteile (die man ja z.B. als
OpenOffice-Bestandteil noch einbauen könnte) vorsehen. Zur üblichen
Geschäftspolitik von MS scheint mir das jedenfalls nicht zu passen.

oo0 — der mit der Lizenz zum Nullen.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten