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  • Peterle443

mehr als 1000 Beiträge seit 01.06.2007

Wo klingeln die Behörden zuerst an?

> Die Telekom versichert, dass dem Kunden mit WLAN-to-go-Router
> keinerlei Haftung für die Nutzung seines Anschlusses für 
> fremde Anwender drohe 

Tja, keine Haftung für fremde Nutzer klingt ja sehr gut, aber bei wem
klingeln die Behörden bzw. die Abmahner dann als erstes an der Tür?

> ... zwei unabhängige Funknetze ... ein unverschlüsseltes 
> externes. Letzteres ist aber nur mit Anmeldung zu nutzen,
> nicht anonym, illegale Handlungen wie Urheberrechtsverstöße 
> ließen sich in einem solchen Netz also vermutlich dem 
> richtigen Anwender zuordnen.

Wenn diese "Vermutung" zutrifft und somit alle Nutzer mit der
öffentlichen IP des Anschlussinhabers surfen und nur anhand der
aufgezeichneten Nutzungsdaten festgestellt werden kann, wer über den
Anschluss nun tatsächlich etwas illegales gemacht hat, dann erhält
immer noch der Anschlussinhaber als Erstes den Besuch der Behörden
oder das Anschreiben der Abmahnanwälte. 

Der Anschlussinhaber muss dann mit Hilfe des Fon Anbieters
nachweisen, wer tatsächlich der Übeltäter war. Er hat also doch erst
einmal Stress und Aufwand damit. 
Und muss er wirklich nicht haften, falls Verkehrsdaten nicht
eindeutig zugeordnet werden können?

Eine vernünftige, für den Anschlussinhaber garantiert stressfreie,
Lösung wäre die VPN Tunnelung sämtlicher Daten fremder Nutzer zum Fon
Anbieter, damit diese Nutzer dann über die öffentlichen IPs des Fon
Anbieters surfen. Auf diese Weise würden Abmahnungen usw. direkt beim
Anbieter aufschlagen und der Anschlussinhaber müsste überhaupt nicht
durch die Ermittlungen gestört werden.

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