.... Patent-Trolling endlich mal empfindlich strafbewehrt?
Wer Patente nur zu dem Zwecke erwirbt, einer dritten Partei zu
schaden, ohne daß ein technischer Hintergrund überhaupt besteht, hat
sämtliche Auslagen und Verdienstausfälle aller beklagten Parteien zu
tragen sowie auch alle bei den beteiligten Parteien entstandenen
Verfahrenskosten.
Zusätzlich wird eine um die so entstandene verdoppelte Summe als
Verwaltungsgebür vom Schädiger erhoben.
Die Patentierungsberechtigung wird wegen Mißbrauches kostenpflichtig
in Höhe eines jeweils fünffachen Jahresgesgehaltes auf Lebenszeit
entzogen.
Die Versteuerung des so erlangten Einkommens bleibt davon unberührt.
Wer Patente nur zu dem Zwecke erwirbt, einer dritten Partei zu
schaden, ohne daß ein technischer Hintergrund überhaupt besteht, hat
sämtliche Auslagen und Verdienstausfälle aller beklagten Parteien zu
tragen sowie auch alle bei den beteiligten Parteien entstandenen
Verfahrenskosten.
Zusätzlich wird eine um die so entstandene verdoppelte Summe als
Verwaltungsgebür vom Schädiger erhoben.
Die Patentierungsberechtigung wird wegen Mißbrauches kostenpflichtig
in Höhe eines jeweils fünffachen Jahresgesgehaltes auf Lebenszeit
entzogen.
Die Versteuerung des so erlangten Einkommens bleibt davon unberührt.