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355 Beiträge seit 08.07.2012

6 Monate Haft angemessen?

"Nur so habe man dem Aktivisten signalisieren können, daß er eine
Grenze überschritten habe."

Im MIT, das sich mit einem offenen WLAN für alle inklusive Besucher
brüstet, und das unter Zugrundelegung dieses Status bei JSTOR ein
universitätsweites Downloadrecht für Artikel (zumeist Public Domain)
erworben hat, hat Swartz als Besucher in einer unverschlossenen
Abstellkammer einen Laptop abgestellt, der per Skript Artikel
heruntergeladen hat.  Die Artikel sind später von JSTOR auf eigene
Initiative der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt worden.

In der Tat: viele Möglichkeiten, um unter diesen Umständen
argumentativ einsichtig eine Überschreitung einer Grenze zu
signalisieren, bleiben da nicht.  Daß der Staatsanwalt deswegen ein
Schuldbekenntnis zu 13 grenzwertig bis vollkommen absurden
Straftatbeständen fordert, um unter dieser Vorbedingung dann seine
Forderung auf 6 Monate Haft zu beschränken (über die das Gericht
natürlich hinausgehen kann), ansonsten aber für 35 Jahre Haft und
Millionen an Schadenszahlung plädieren wird, ist da nur natürlich.

Swartz hätte es natürlich drauf ankommen lassen können.  Vielleicht
wäre er herausgekommen; bei der Schwere der Vorwürfe ist es eher
unwahrscheinlich, daß dem Staatsanwalt zuliebe nicht der eine oder
andere Vorwurf durchgewinkt worden wäre, und jeder einzelne hätte
genügt.  Sicher ist jedoch, daß es so oder so sein wirtschaftlicher
Ruin, sowie der wirtschaftliche Ruin seiner Familie gewesen wäre. 
Das Begräbnis und die psychiatrische Begleitung der Familie wird nur
einen Bruchteil kosten.

Eine Verteidigung gegen eine solche Zahl an Vorwürfen gewinnt man
nicht mal eben in der Frittenbude, und in Amerika zahlt der Staat
nicht die Kosten, die eine Staatsanwaltschaftsklage auch für eine
erfolgreiche Verteidigung bedeutet.

Und nein, es als angemessen zu bezeichnen für so eine Kleinscheiße,
die von intelligenten Hacks (auf die die MIT-Kultur stolz ist) nicht
unterscheidbar ist, jemanden, der nicht vorbelastet ist, für ein
halbes Jahr in den Knast zu stecken, weil einem ohne Unrecht halt
nichts einfällt, wie man ein Unrechtsbewußtsein vermitteln kann als
jemandem Unrecht zu tun: das ist krank.

Und mit "sie haben ihre Pflicht getan", kam auch niemand bei den
Nürnberger Prozessen niemand durch.  Die Pflicht über jede Spur von
Vernunft, Anstand und Menschlichkeit zu stellen, kann und darf keine
Entschuldigung für Verbrecher in Amt und Würden sein.

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