Nun, natürlich wird er diese dann (wenn er ein seriöser Anbieter ist) erst einmal prüfen. Ob das denn stimmt, was da ein dahergelaufener Beschwerdeträger sagt. Im Falle, wenn er sich nicht sicher ist, wartet er den Gerichtsbeschluss ab. Alles natürlich fein dokumentieren, das man ihm nichts nachweisen kann. So ist das richtig und so gehört sich das auch.
Hat aber mit dem, was dein Topic ist überhaupt nichts zu tun. Dabei geht es darum das Leute so dumm sind, server deren ip recht schnell heraus zu finden sind mit einer Fehlkonfiguration dazu bringen downloads anzubieten. Das hat nix mit ddos oder irgendeinem anderen Unfug zu tun.