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  • nichtglauben

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2001

Ich weiss wo Mielke jetzt lebt

naja, zumindest sein Geist:

"
Strafverfolger sollen die "Verkehrsdaten" einschließlich von
IP-Adressen aber auch zur __Prävention__ und Aufklärung
__sämtlicher__ Delikte abfragen dürfen, und zwar ohne richterliche
Genehmigung. 
"

Übersetzt heisst das:
Passt einem Polizisten die Nase einer Person nicht kann er sämtliche
gesammte Daten über diese Person einfach so ohne Vorbehalt oder
Genemigung einsehen.

Ein mächtiges Werkzeug welches zugleich in den falschen Händen zu
einem äusserst gefährlichen Werkzeug mutieren kann.

Ach ja, werden die betroffenen Personen nach Abschluss der
"Untersuchungen" auch darüber informiert das man ihre Privatsphäre
verletzte oder setzt man gleich auf völlige Intransparenz?

rgds
nichtglauben
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