Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

2 Beiträge seit 20.12.2000

geistiges Eigentum KEIN Naturrecht

eric,

> Patentrecht = Schutz geistigen Eigentums = Naturrecht,
> gleichzusetzen
> mit dem Schutz materiellen Eigentums. Du stellst mit der Forderung
> nach

EIGENTUM ist beweisbar KEIN Naturrecht. Es gab und gibt Gesellschaften,
die ohne Eigentum leben. "Eigentum" kam erst in der römischen
Zivilisation auf. 
Viele Stammesgesellschaften lebten und leben noch heute ohne den
Begriff des EIGENTUMS. 

EIGENTUM ist in der Bundesrepublik Deutschland erst durch das
Grundgesetz gegeben; als VOM STAAT = von der Gemeinschaft gegebenes
Recht.

UND: EIGENTUM VERPFLICHTET, es ist also kein unbedingtes Recht, sondern
ein Recht, daß im Wettbewerb mit anderen Rechten der Staates steht.

WIRD dieses Recht zum Schaden der Gemeinschaft mißbraucht, so ist dies
zumindest in Deutschland gegen unsere Verfassung. 

Die Ausübung dieses Patents schützt nicht den Erfinder, sondern
belastet viele viele andere, die die gleiche Idee, die gleiche Arbeit
hatten, die gleiche Leistung vollbracht haben - einzig kein Patent
eingereicht haben.

Wir sollten mit Menschen, die Rechte entgegen dem Geist unserer
Verfassung anwenden, streng zu Gericht ziehen und sie nicht
verhätscheln.

"Geistiges Eigentum" ist vom Menschen geschaffenes Konstrukt. 

Gruß

Harald


Bewerten
- +
Ansicht umschalten