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Avatar von Oberguru
  • Oberguru

mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.2004

Das dürfte aber nur die halbe Wahrheit sein ...

Nun gut - der Supreme Court hat nun entschieden, daß ein US-Staat bzgl. Patent- und Urheber- resp. Verwertungsrechten nicht belangt werden können ...

Das gibt denen aber keinen beliebigen Freipaß für den kommerziellen Mißbrauch - denn ein US-Staat hat gewisse, ganz bestimmte und gesetzlich festgelegte Aufgaben. Daß nun ein US-Staat bei der Ausübung seiner im aufgebürdeten Rechte und Pflichten nicht belangt werden kann, ist das eine - ob er aber bei einer Nutzung, die über staatliche Aufgaben hinausgeht, dann doch belangt werden kann, steht doch auf einem ganz anderen Blatt.

Wenn der US-Staat z.B. eine Werbefilm für Standortmarketing zusammenstellt und hierbei ein paar Sequenzen aus einer Dokumentation hineingenommen werden (wie das hier der Fall gewesen sein könnte), dann würde diese Nichtverklagbarkeit greifen. Würde der Staat aber Kinos aufstellen und dort kommerzielle Filme zeigen - und die Eintrittseinnahmen selbst einkassieren, wann wäre das ein ganz anderer Fall - da sowas nicht in seine verbriefte Kompetenz gehört.

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