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  • RSP

mehr als 1000 Beiträge seit 08.12.2000

Schwache Verschlüsselung ist unwirksamer Murks.

Ein Quasi-Verbot wirksamer Verschlüsselung soll es also mal wieder werden.

Da sollten sich die Antragsteller mal überlegen, wieviele Kriminelle im Schnitt auf einen Ermittler kommen, denn vorallem Kriminelle werden diesen Antrag sehr begrüssen.

Unwirksame Verschlüsselung ist für sie geradezu eine Einladung, sich z.B. in Verbindungen einzuklinken, Daten "abzuschöpfen" und im Namen und auf Kosten ihrer Opfer kriminelle Dinge zu tun.

Werden sie dabei ertappt, können sie sich obendrein darauf berufen, dass jemand anderes ja die Verbindung (ebenfalls) gekapert haben könnte. Damit zerbröseln Beweisketten vor Gericht zu nichts, wenn ein halbwegs findiger Verteidiger am Werk ist.

Von daher ist dieses Ansinnen als höchst gefährlich und kontraproduktiv einzustufen - von anderen "Nebenwirkungen" mal ganz abzusehen.

Kriminelle halten sich nicht an Verbote. Ergo träfe ein Verbot wirksamer Verschlüsselung nur die Allgemeinheit - maximaler Schaden bei null Wirkung.
So kann man seine Wirtschaft auch ruinieren.

RSP.

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