Ein Quasi-Verbot wirksamer VerschlĂĽsselung soll es also mal wieder werden.
Da sollten sich die Antragsteller mal ĂĽberlegen, wieviele Kriminelle im Schnitt auf einen Ermittler kommen, denn vorallem Kriminelle werden diesen Antrag sehr begrĂĽssen.
Unwirksame Verschlüsselung ist für sie geradezu eine Einladung, sich z.B. in Verbindungen einzuklinken, Daten "abzuschöpfen" und im Namen und auf Kosten ihrer Opfer kriminelle Dinge zu tun.
Werden sie dabei ertappt, können sie sich obendrein darauf berufen, dass jemand anderes ja die Verbindung (ebenfalls) gekapert haben könnte. Damit zerbröseln Beweisketten vor Gericht zu nichts, wenn ein halbwegs findiger Verteidiger am Werk ist.
Von daher ist dieses Ansinnen als höchst gefährlich und kontraproduktiv einzustufen - von anderen "Nebenwirkungen" mal ganz abzusehen.
Kriminelle halten sich nicht an Verbote. Ergo träfe ein Verbot wirksamer Verschlüsselung nur die Allgemeinheit - maximaler Schaden bei null Wirkung.
So kann man seine Wirtschaft auch ruinieren.
RSP.