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  • Mr_Sellars

mehr als 1000 Beiträge seit 15.04.2013

Es gibt eine RĂĽckkehrpflicht

S||D schrieb am 19. August 2014 13:52

> Ist es nicht eher so, dass falls ein Fahrdienst zum Unternehmenssitz
> zwischen zwei Aufträgen zurück kehrt, es den Status einer "Limousine
> mit Chauffeur" genießen darf und damit Sonderrechte bzw. weniger
> Pflichten hat?

"Der Mietwagen ist im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches
Verkehrsmittel. Zur Abgrenzung von diesem – und zum Schutz des
Taxigewerbes – hat der Gesetzgeber 1983 dem Mietwagenverkehr einige
besondere Verpflichtungen auferlegt"

> Sie müssen also nicht zurück kehren im rechtlichen Sinne sondern
> verlieren ihren Status wenn sie es nicht tun und sind dann als Taxi
> zu bewerten mit allen Rechten aber auch Pflichten.

Doch, müssen sie. Rückkehrpflicht. 

> Schön aber, dass diesmal der Sachverhalt ausführlicher dargestellt
> ist und was die konkreten Streitpunkte sind.
> 
> Da kann man auf die Urteile nur gespannt sein.

Spannend ist es durchaus, auch wenn es mich persönlich nicht
betrifft.

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietwagen_mit_Fahrer_(Deutschland)

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