Mr_Sellars schrieb am 19. August 2014 14:11
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> > Sie müssen also nicht zurück kehren im rechtlichen Sinne sondern
> > verlieren ihren Status wenn sie es nicht tun und sind dann als Taxi
> > zu bewerten mit allen Rechten aber auch Pflichten.
>Â
> Doch, mĂĽssen sie. RĂĽckkehrpflicht.Â
Naja, es folgt nun keine Strafe bei Nichteinhaltung dieser Pflicht.
Vielmehr verliert es eben die Zulassung oder was auch immer und gilt
dann nich tmehr als Mietwagen mit Chaffeur und dann werden eben
andere Steuern, Versicherung etc. fällig.
Irgendwo habe ich es auch so gelesen, dass vor Gerichten (Urteile gab
es schon vor Zeiten des Internets und Handys und Apps), dann geprüft
wird ob Anlass dazu besteht einen Wagen als Mietwagen anzuerkennen.
Vor Gericht wird dann auch die Motivation einer Pflicht oder eines
Gesetzes geprüft "Was hat der Gesetzgeber damit beabsichtigt".
Ursprünglich war das keine Pflicht, sondern der Gesetzgeber fragte
sich "Woran kann ich Taxen von Mietwagen mit Chaffeur unterscheiden?"
UNd dann hies es "Guck, da die einen sind dauernd unterwegs oder am
Taxistand, der Chaffeur fährt aber immer wieder zurück".
Ich bin mir sogar sicher, dass die Limo-Vermieter von sich selbst das
damals durchgedrückt haben, dass sie doch eben keine Taxen seien weil
ein Taxi fährt ja niemals zurück, sie aber schon.
Doch nun ja, dieses Unterscheidungsmerkmal stammt noch von
Anno-Dazumal.
Sogar sicher von damals, als es noch gar keine Funktelefone und auch
keinen CB-Funk gab. Da mussten sie wieder zurück kehren und erst
einmal nachfragen, ob sie wieder einen neuen Kunden haben. Die Taxen
übrigens aus, als sie noch Pferde betrieben waren ;-)
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> > Sie müssen also nicht zurück kehren im rechtlichen Sinne sondern
> > verlieren ihren Status wenn sie es nicht tun und sind dann als Taxi
> > zu bewerten mit allen Rechten aber auch Pflichten.
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> Doch, mĂĽssen sie. RĂĽckkehrpflicht.Â
Naja, es folgt nun keine Strafe bei Nichteinhaltung dieser Pflicht.
Vielmehr verliert es eben die Zulassung oder was auch immer und gilt
dann nich tmehr als Mietwagen mit Chaffeur und dann werden eben
andere Steuern, Versicherung etc. fällig.
Irgendwo habe ich es auch so gelesen, dass vor Gerichten (Urteile gab
es schon vor Zeiten des Internets und Handys und Apps), dann geprüft
wird ob Anlass dazu besteht einen Wagen als Mietwagen anzuerkennen.
Vor Gericht wird dann auch die Motivation einer Pflicht oder eines
Gesetzes geprüft "Was hat der Gesetzgeber damit beabsichtigt".
Ursprünglich war das keine Pflicht, sondern der Gesetzgeber fragte
sich "Woran kann ich Taxen von Mietwagen mit Chaffeur unterscheiden?"
UNd dann hies es "Guck, da die einen sind dauernd unterwegs oder am
Taxistand, der Chaffeur fährt aber immer wieder zurück".
Ich bin mir sogar sicher, dass die Limo-Vermieter von sich selbst das
damals durchgedrückt haben, dass sie doch eben keine Taxen seien weil
ein Taxi fährt ja niemals zurück, sie aber schon.
Doch nun ja, dieses Unterscheidungsmerkmal stammt noch von
Anno-Dazumal.
Sogar sicher von damals, als es noch gar keine Funktelefone und auch
keinen CB-Funk gab. Da mussten sie wieder zurück kehren und erst
einmal nachfragen, ob sie wieder einen neuen Kunden haben. Die Taxen
übrigens aus, als sie noch Pferde betrieben waren ;-)