Die sog. Rückkehrpflicht ist mir in Verbindung mit UberPOP nicht so
ganz klar:Â
"Nach Ausführung des Beförderungsauftrages, der grundsätzlich nur am
Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen
werden darf, hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz
zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem
Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers oder während der Fahrt
durch Funk einen neuen Beförderungsauftrag erhalten. Hier spricht man
von der Rückkehrpflicht des Mietwagens. Dies bedeutet, dass der
Mietwagen nicht entfernt des Betriebssitzes auf eingehende
Funkaufträge warten darf. Auch darf er keine Passanten auf Ansprache
oder Winken hin aufnehmen."
(http://de.wikipedia.org/wiki/Mietwagen_mit_Fahrer_(Deutschland)
Genau diese Ausnahme der Rückkehrpflicht (Fahrer erhält während der
Fahrt durch Funk einen neuen Auftrag) ist doch bei UberPOP immer
gegeben. Das ein Fahrer auf Ansprache oder Winken reagiert kann per
Definition gar nicht passieren weil man die Fahrzeuge nicht erkennen
kann.
ganz klar:Â
"Nach Ausführung des Beförderungsauftrages, der grundsätzlich nur am
Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen
werden darf, hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz
zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem
Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers oder während der Fahrt
durch Funk einen neuen Beförderungsauftrag erhalten. Hier spricht man
von der Rückkehrpflicht des Mietwagens. Dies bedeutet, dass der
Mietwagen nicht entfernt des Betriebssitzes auf eingehende
Funkaufträge warten darf. Auch darf er keine Passanten auf Ansprache
oder Winken hin aufnehmen."
(http://de.wikipedia.org/wiki/Mietwagen_mit_Fahrer_(Deutschland)
Genau diese Ausnahme der Rückkehrpflicht (Fahrer erhält während der
Fahrt durch Funk einen neuen Auftrag) ist doch bei UberPOP immer
gegeben. Das ein Fahrer auf Ansprache oder Winken reagiert kann per
Definition gar nicht passieren weil man die Fahrzeuge nicht erkennen
kann.