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  • S||D

mehr als 1000 Beiträge seit 19.08.2000

@heise: MĂĽssen sie zurĂĽck kehren oder gelten sie nur dann als Limousinen?

Ist es nicht eher so, dass falls ein Fahrdienst zum Unternehmenssitz
zwischen zwei Aufträgen zurück kehrt, es den Status einer "Limousine
mit Chauffeur" genießen darf und damit Sonderrechte bzw. weniger
Pflichten hat?

Sie müssen also nicht zurück kehren im rechtlichen Sinne sondern
verlieren ihren Status wenn sie es nicht tun und sind dann als Taxi
zu bewerten mit allen Rechten aber auch Pflichten.

Schön aber, dass diesmal der Sachverhalt ausführlicher dargestellt
ist und was die konkreten Streitpunkte sind.

Da kann man auf die Urteile nur gespannt sein.

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