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mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2003

Raub

Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme (Besitzübergang)
einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder
unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der
Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Diese Tat ist in § 249 des deutschen Strafgesetzbuches normiert. Es
handelt sich damit um einen Diebstahl unter Anwendung eines
qualifizierten Nötigungsmittels, also Personengewalt oder Drohung mit
einer Gefahr für Leib/Leben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Raub

Wie oft eigentlich noch?
Unlizensiertes Kopieren ist kein Raub.

Nur weil eine Lobby versucht aus einem Bagatelldelikt eine schwere
Straftat zu machen, muß man diesen falschen Sprachgebrauch keineswegs
übernehmen. Im Deutschen gibt es auch ein vollkommen korrektes Wort:
Diebstahl.

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