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  • fr.osch

mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2000

Re: Toll abgeschrieben - aber dummerweise FakeNews kopiert !!!

Rundfunkbeitrag wird übrigens nicht für die Nutzung des Urgeberrechts verwendet, sondern für die Dienstleistung Radio- und Fernsehprogramme zur Verfügung zu stellen!

Die man praktischerweise auch dann zahlen muss wenn man die Dienstleistung gar nicht nutzt und auch nicht nutzen will.

Die dir aber trotzdem was nützt.

Wie so viele andere Dienstleistungen, die wir alle finanzieren: Bibliotheken, Universitäten, Krankenhäuser, Straßen, Wasserwege, Flughäfen, Bahnanlagen, Finanzämter, Gerichte, Justizvollzugsanstalten, Polizeien, Schulen, Kindergärten, Volkshochschulen, Bundesgartenschauen, Springbrunnen, zoologische Gärten, Schwimmbäder, Sportplätze, Planetarien, Forschungseinrichtungen, Militär... Liste natürlich nicht vollständig.

Von dem her gibt es da schon eine Parallele von Rundfunkbeitrag und Urheberabgabe.

Nein, gibt es nicht.

Nur insofern, dass vom Rundfunkbeitrag auch Urheberrechtsabgaben bezahlt werden (z. B. Musik in Filmen, Radioausstrahlungen).

Man muss im Zweifelsfall beides bezahlen auch wenn man kein fernsieht und kein Radio hört und keine urheberrechtlich geschützten Inhalte kopiert.

Musst du nicht. Kauf keinen Fernseher, der aufzeichnet (was dir nicht schwerfallen dürfte, wenn du nicht fernsiehst), und schon zahlst du keine Urheberrechtsabgabe darauf. Wieder total viel Geld gespart!1!!

fr.osch

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