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6 Beiträge seit 01.09.2005

"AGB-Klausel unwirksam – Abmahnung droht" = Hinweis auf Spezialisierung?

[Zitat]In der Betreffzeile "AGB-Klausel unwirksam – Abmahnung droht"
deutete der Absender schon daraufhin, dass sich die Anwälte auf
dieses Gebiet spezialisiert hatten und Hilfestellungen bei
Abmahnungen anbieten.[/Zitat]

Wenn ich eine Mail mit diesem Betreff erhalte, gehe ich davon aus,
daß mit meinen AGB etwas nicht in Ordnung ist und mir jemand eine
Abmahnung ankündigt/androht. Das ist genauso, als wenn ein
Zeitungsabo-Drücker in Rotkreuz-Uniform an der
Haustürgegensprechanlage behauptet, vom Rettungsdienst zu kommen. Das
löst beim Empfänger der Mail die gleiche Panikreaktion aus, wie der
Rettungsdienst beim "Besuchten". Allein dieser Betreff ist meiner
Meinung nach irreführend und grenzt schon an Nötigung (Drohung mit
empfindlichem Übel).

Wie steht es so schön auf den Homepages baden-württembergischer
Amtsgerichte (www.justiz.baden-wuerttemberg.de):

[Zitat]Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung
garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht.
Entscheidungen der Amtsgerichte können daher nur im Rahmen der von
den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Landgericht,
Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit
überprüft werden. [/Zitat]

Zu Deutsch: Richter entscheiden nur nach ihrem Gewissen. Die Gesetze
geben ihnen einen gewissen Rahmen vor, innerhalb dessen sie sich
bewegen sollten. Inwiefern ein Gesetz dem vom Gesetzgeber Gewollten
entsprechend ausgelegt wird, liegt im Ermessen der Richter.
Rechtsprechung spiegelt auch immer die Gesellschaft wider. Und leider
ist die Gesellschaft breit gefächert. Vom Gesetzesbrecher bis zum
Altmodisch-Konservativen ist alles dabei. Und wie jedes Forum seinen
Haus-Troll hat, gibt es auch in der Gesellschaft und unter den
Richtern solche Ewig-Gestrigen.
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