Ansicht umschalten
Avatar von SteveCompton
  • SteveCompton

674 Beiträge seit 27.02.2002

Sind Abmahnungen jetzt mit der Begründung auch immer kostenlos!?

Wenn man dieses Urteil nun auf die ganzen Abmahnungen wegen
Markenrechtssachen ummünzt, dürften beim Erstkontakt gar keine
Abmahngebühren mehr kassiert werden, denn es ist doch wohl jedem
Markeninhaber zuzumuten, einen Störer erst einmal selbst abzumahnen.
Das gehört zu seinem normalen Geschäftsbetrieb und erfordert nur ganz
wenig Aufwand. Er muß ja schließlich selbst wissen, wie man einen
Serienabmahnbrief aufsetzt oder kann sich einmalig einen solchen
entwerfen lassen.

Erst, wenn dann nicht reagiert wird, gibt es einen Grund, einen
Rechtsanwalt einzuschalten.

Aber es wird in Markenrechtsstreitigkeiten ja immer sofort von
Absicht des Störers sowie dessen umfassender Kenntnis der Rechtslage
ausgegangen. Unwissenheit schützt da nicht vor Strafe.

Und wenn eine junge Mutter ein gebrauchtes Kinder-T-Shirt verkauft
und schreibt "sieht so ähnlich aus wie ein T-Shirt von XYZ", dann muß
sie natürlich gleich die volle Härte des Gesetzes und die maximal
mögliche Gebührenforderung eines Rechtsanwalts kennenlernen, der sie
im Auftrag von XYZ abmahnt, damit sie bloß nicht zur
Wiederholungstäterin wird ...

Bei derart verdrehter "Gerechtigkeit" kriege ich das Kotzen!

Die deutlich schwächere der beiden Parteien ist hier überhaupt nicht
durch das Gesetz geschützt, und das finde ich verwerflich!

Regards
Steve
Bewerten
- +
Ansicht umschalten