fesh schrieb am 31.12.2019 14:22:
Exilholsteiner schrieb am 31.12.2019 10:05:
Das ist für mich eine rote Linie, die ein Anbieter nicht überschreiten darf. Wenn ein Anbieter meint, diese rote Linie zu überschreiten, dann sehen wir uns vor Gericht.
Du willst ernsthaft eine Klage anstrengen statt einfach aufzulegen?
<Kopfschüttel>
Nein, ich treibe die Sache vor Gericht, wenn der Anbieter nach dem Auflegen meint, meine Kündigung wäre nicht wirksam, weil ich sie nicht hätte "freischalten" lassen und weiter abbucht oder mich gar mit einem Inkassobüro belästigt. Vor allem wenn Inkassobüros im Spiel sind ist es reine Zeitverschwendung, sich außergerichtlich mit denen auseinanderzusetzen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.12.2019 15:36).