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mehr als 1000 Beiträge seit 11.08.2000

Re: Beweise bitte!

Dum spiro spero. schrieb am 4. Juli 2007 21:10

> Deine Schilderung passt nicht ganz. Ein EV bedeutet zwar, dass man in
> Bezug auf die vorher entstandenen Schulden zahlungsunfähig ist,
> allerdings bedeutet das nicht, dass man keine Mittel hat, einen
> normalen Lebensunterhalt zu bestreiten, daher gibt es auch eine
> Pfändungsgrenze, um eben diesen normalen Lebensunterhalt zu sichern.

Mein Beispiel willst du anscheinend nicht lesen, schade drum,
allerdings erledigt sich die Diskussion damit wohl von selbst.

> Eine alleinerziehende Mutter, die aufgrund gemeinsamer Schulden mit
> ihrem Ex-Ehemann eine EV abgeben musste, erhält regelmäßig ihr
> Gehalt, Unterhalt für die Kinder und Kindergeld. Der Gesamtbetrag
> erreicht nicht die Pfändungsgrenze, lässt der Mutter aber genug Geld,
> um relativ normal zu leben.

Die beiden Teilsätze deines letzten Satzes schließen sich aus:-)
990 Euro sind für eine alleinstehende Person nun wirklich nicht
übbig.

Unabhängig davon, denkst du das die Dame in deinem Beispiel sich also
nicht bei dem Händler meldet und nicht versuchen wird die Waren zu
bezahlen? Dann tritt doch spätestens mit dem nichtreagieren auf die
Mahnung der Vorsatz ein. Und auch wenn das unschön ist, wenn sie die
Ware nicht zahlen kann, dann hat sie die Waren gefälligst
zurückzugeben.

> Hier liegt keinerlei Betrug vor, noch irgendeine böswillige Absicht,
> diese Ware nicht zu zahlen, und eigentlich auch nicht die Unfähigkeit
> hierzu, sondern unvorhergesehene Umstände, mit denen die Frau nicht
> rechnen konnte.

Spätestens wenn sie nicht bezahlt, nicht auf Mahnung reagiert und die
Waren nicht zurückgeben will handelt sie vorsätzlich.

> Denk mal darüber nach, solche Dinge passieren nämlich tatsächlich.

Wenn die Dame dann nicht versucht den Schaden vom Händler zu nehmen
dann darf Sie sich nicht wundern wenn ein Richter das ganz anders
sieht wie du.

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