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  • Herr Paschulke

274 Beiträge seit 01.10.2005

dito:


Aus einem Blogeintrag:

"Die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann hat nun ihre angekündigte
Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht. Die
Begründetheit der Verfassungsbeschwerde kann man hier nachlesen.
Bedaurlich ist vor diesem Hintergund nur, dass Frau Winsemann in der
von Fredrik Roggan entworfenen Beschwerde lediglich drei
Befugnisnormen des neuen BKA-Gesetzes rügt. Dabei bilden die
restlichen Befugnisnormen im Zusammenspiel eine ebenso gefährliche
Mischung wie die Online-Durchsuchung alleine. Ziel muss sein, das
BKA-Gesetz in Gänze zu kippen. Das lässt sich praktisch nur dadurch
erreichen, indem man das Zustandekommen des Gesetzes angreift. Damit
wäre das gesamte Vorhaben BKA als FBI für die nächsten Jahre
beerdigt, da seit der Hessenwahl keine Mehrheit mehr existiert für
ein neues BKA-Gesetz.

Der einzige Hebel bei dem man bezüglich der formellen Rechtmäßigkeit
ansetzen könnte ist die Bundesratsabstimmung über das Gesetz. Dort
hat die abgewählte und zurückgetretene geschäftsführende
CDU-Landesregierung nämlich zugestimmt. Angesichts der fehlenden
demokratischen Legitimität könnte diese Abstimmung falsch gewesen
sein (So wie damals bei der uneinheitlich Stimmenabgabe Brandenburgs
als es um das Gesetz über die doppelte Staatsbürgerschaft ging). Aus
juristischer Sicht ist es zwar nicht sehr warhscheinlich, dass man
mit dieser Rüge Erfolg hat. Aufgrund des dennoch möglichen großen
Erfolges - der vollständigen Nichtigkeit des Gesetzes, ohne Ersatz zu
schaffen - sollte man diese Rüge trotzdem erheben. Die Beschränkung
auf drei Befugnisnormen mag wohl finanzielle Gründe gehabt haben
(Mehr Rügen = mehr Text = teurer), was allerdings sicher lösbar
gewesen wäre. Zumal diese Verfassungsbeschwerde offensichtlich durch
Spenden finanziert wurde. Das erlaubt es viele Rügen zu erheben, da
die Beschwerdeführerin nicht auf eine obsiegende Kostenentscheidung
angewiesen ist.

Leider hat sich die Beschwerdeführerin dafür offenbar nicht
interessiert, was ich aus der Nichtbeantwortung meiner Anfrage in
dieser Sache bei ihr schließe. Schade."
-----------------
P.S. 
> Aber vielleicht kannst Du ja Deine Argumentation ausführen und selbst
> noch eine VB hinterherschicken?

Schön wärs. Klagen kann nur wer persönlich betroffen/beschwert ist.
Als Journalist oder Strafverteidiger ist man möglicherweise von der
Online-Durchsuchung betroffen (Voraussetzung für die Zulässigkeit der
VB). Insofern kann gerade nicht jeder in Karlsruhe klage. 

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