Ansicht umschalten
Avatar von rallek
  • rallek

85 Beiträge seit 10.01.2002

So sieht es in der EU aus

Für alle, die sich über die Servicewüste Deutschland beschweren, so
sieht es in anderen EU-Ländern aus:

Frankreich: Der Verbraucher hat die direkten Kosten der
Warenrücksendung zu tragen.

Griechenland: Der Verbraucher hat die direkten Kosten der
Warenrücksendung
zu tragen und muss die Ware im Originalzustand zurückzusenden.

Irland: Der Verbraucher hat die direkten Kosten einer
Warenrücksendung zu tragen.

Italien: Eine wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes ist nur dann
möglich, wenn der Verbraucher dem Unternehmer per Einschreiben mit
Empfangsbestätigung den Widerruf zukommen lässt. Der Verbraucher hat
die Kosten der
Rücksendung zu tragen.

Luxemburg: Die Widerrufsfrist muss 7 Werktage betragen, beginnend mit
der Ablieferung der Ware. Der Verbraucher hat die direkten Kosten der
Warenrücksendung zu tragen.

Niederlande: Die Widerrufsfrist muss 7 Werktage betragen. Der
Verbraucher hat die direkten Kosten der Warenrücksendung zu tragen.

Österreich: Die Widerrufsfrist muss 7 Werktage betragen, beginnend
mit dem Eingang der Ware beim Empfänger. Erfolgt ein Widerruf, so
sind dem Verbraucher bereits erbrachte Leistungen unverzüglich
zurückzuerstatten.
Der Verbraucher hat die direkten Kosten der Warenrücksendung zu
tragen.


DEUTSCHLAND hat nach Großbritanien das schärfste Widerrufsrecht.

Und das wird von einigen schwarzen Schafen ausgenutzt. Es gibt genug
Kunden, die bestellen sich zu Weihnachten bei fünf Händlern das
gleiche Produkt und schauen, wer innerhalb der 14 Tage das günstigste
liefert. Weiterhin gibt es viele Kunden, die die Ware garnicht kaufen
wollen, sondern einfach mal 14 Tage ein neues Spielzeug brauchen.
Fragt mal Händler, was die alles zurückbekommen haben: benutzte
Kafeemaschinen, Kleidung mit Gebrauchsspuren, benutze Computer, bei
denen Software registriert wurde, die aber nicht Hauptbestandteil des
Produktes war. Ganz kritisch ist alles, was in Blisterverpackung
versandt wird, denn wenn das Produkt zurückkommt, kann man es
nichtmal mehr als "Neuware" verkaufen, dem Kunden die Wertminderung
aber auch nicht berechnen. Ich möchte mal einen Kunden im Kaufhaus
sehen, der einfach so eine Blisterverpackung aufreist und das Produkt
testet? Im Versandhandel der Normalfall. Diese Kosten werden
natürlich einkalkuliert und auf den Verbraucher abgewälzt,
letztendlich zahlen alle für diesen "Service" für wenige.

Deshalb finde ich persönlich eine Änderung der Regelung gut. Der
Händler soll für sich entscheiden können, wie er das handhabt. Im
Moment ist die deutsche Umsetzung aber weit am Ziel vorbeigeschossen.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten