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  • cvbn11

381 Beiträge seit 15.08.2006

Informationelle Selbstbestimmung

die versorgungsintensität eines gegebenen patienten in der klinik
hängt oft mit seiner komorbidität zusammen. ein 'krebspatient' sieht
mit gleicher interkurrenter diagnose oft die intensivstation seltener
als ein patient mit durchschnittlicher altersadaptierter prognose.
und die alkis, o weh. wenn er im aufnahmegespräch seine aktuell
relevanten diagnosen benennt und andere bewußt verschweigt, kann
dieses für ihn vorteilhaft sein. mrsa zum beispiel, wieviele
patienten das schon durch induzierte untätigkeit hinweggerafft hat
weiß kein mensch. so, wie ich die datenqualität aus einem diagnosen
sammelnden system kenne, würde ich mich über astronomisch viele
fehlinformationen auf der e-akte nicht im geringsten wundern. wenn
ich nur gucke, was in den klinik-entlassungsbriefen für gedichte
stehen und dann überlege, wie ein weniger kontrollierter hausarzt mit
einem system, welches er nicht einsetzen will, in einer arbeitszeit,
die er nicht hat, herumwurschtelt, so könnte man e-akten und
patienten wohl nahezu beliebig vertauschen.
wer haftet, wenn eine klinik wegen einer falschen auf der e-karte
codierten diagnose eine maßnahme nicht durchführt, bzw. welche chance
hat der patient, eine aussetzung zu beweisen ?
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