Ansicht umschalten
Avatar von dietzi96
  • dietzi96

424 Beiträge seit 19.01.2017

Durch Gerichtsurteile

Sämtliche Städte und Gemeinden in Deutschland sind per Gesetz (genauer EU Richtlinie oder Verordnung) dazu gezwungen den Immissionsgrenzwert von 40 Mikrogramm NOx einzuhalten.

Wenn eine Stadt das nicht tut, kann jeder gegen solche Verstöße klagen. Dieses Recht nutzt nun die Deutsche Umwelthilfe.
Und wenn die DUH diese Gerichtsprozesse gewinnt - wonach es derzeit aussieht - muss die entsprechende Stadt handeln.

Es wird also nicht Merkel ein Fahrverbot einführen, sondern irgendein deutsches Gericht wird - in irgendeiner Form - ein Fahrverbot in der jeweiligen Stadt anordnen.

Eine blaue Plakette oder die Nachrüstung mit SCR Katalysatoren könnte das verhindern.

Siehe dazu auch:
https://www.heise.de/forum/Autos/Artikel-Foren/Das-Ende-der-Dieseldiskussion/Sie-haetten-mit-fast-allem-Recht/posting-30845461/show/

[EDIT: Link korrigiert]

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.09.2017 15:49).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten