Oder wie sich ein Politiker dafĂĽr entschuldigt, dass seine gesamte Berufsgruppe keinerlei Fantasie hat um Alternativen zu erarbeiten.
Es gibt immer mehrere Lösungen für ein politisches Problem!
dass es auch mit der Ende März beschlossenen Novelle nach wie vor problematisch sein könnte, ein "Jean-Luc Picard"-Facepalm etwa in sozialen Netzwerken zu verbreiten. Heute sei dies in Deutschland jedenfalls illegal, auch künftig gäben die neuen Nutzerfreiheiten in der Richtlinie dazu nicht viel her.
Dabei haben wir eine im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit der Kunst.
Es war mal legal und völlig normal, dass ein Künstler aus Teilen fremder Werke etwas ganz eigenes geschaffen hat. Diese Kunstformen heißen "Kollage" bei Bildern und "Remix" bzw. "Medley" in der Musik.
Die ersten, fĂĽr die die kĂĽnstlerische Freiheit abgeschafft wurde waren die Musiker. Ohne Lizenzzahlungen selbst fĂĽr kleinste Schnipsel geht schon lange nichts mehr.
Ich warte auf den Tag, wenn man keinen Roman mehr ohne Urheberrechtsanwälte veröffentlichen kann weil das Werk Formulierungen enthalten könnte, die bereits in anderen Werken vor kommen und daher unter Copyright stehen.
Sollte trotzdem etwas schieflaufen, greife ein Beschwerdemechanismus.
Hey, das kennen wir doch? Warum muss man die Richtung umkehren, wenn man genau so etwas fĂĽr Rechteinhaber bereits macht, die unberechtigte Kopien ihrer Werke aus dem Netz entfernen lassen wollen? (zugegeben, das funktioniert meist nur bei den groĂźen Plattformen)
Eine praktikable Alternative zu der EU-Novelle wäre ein weitgehendes Zitier-Recht, eine Stärkung der künstlerischen Freiheit und eine Fair Use Klausel. Dazu nehmen sollte man auch einen Verlust aller Copyrights, wenn es sich um Dokumente handelt, die kriminelle Aktivitäten belegen, sowie Dateien, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden und die nicht geheimhaltungswürdig sind. Nur der Upload ganzer Werke ohne die entsprechenden Rechte ist und bleibt illegal. Diese werden mit bewährten Beschwerdemitteln von den Plattformen entfernt und die Uploader werden (bei mehrfachen Verstößen) ermittelt und bestraft.
Und auch bei den Strafen kann man kreativer werden: Uploader (vor allem jĂĽnger als 16) kann man z.B. mit Internet-Entzug bestrafen.
Uploader sind in den meisten Fällen ermittelbar. Die digitalen Spuren, die man üblicherweise im Internet hinterlässt, sind meist umfangreicher und leichter zuzuordnen als die Spuren an Schauplätzen analoger Kriminalität.