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  • RalfJacob

917 Beiträge seit 12.11.2006

Identifikationsnummer in Besteuerungsverfahren ab 01.07.2007

Der Bundesrat hat am 03.11.2006 dem Verordnungsentwurf der
Bundesregierung zur Einführung einer eindeutigen und dauerhaften
Identifikationsnummer in Besteuerungsverfahren zugestimmt.

Somit wird jeder Bundesbürger ab 01.07.07 eine bis 20 Jahre nach
seinem Ableben bestehende 'Personenkennziffer' erhalten.

Es ist doch schon alles 'eingetütet'!
Ideal als Suchbegriff für die Superdatenbank geeignet!

Jetzt kommt nur noch ein Gen-Profil unmittelbar nach der Geburt
erstellt um bei späteren Straftaten einwandfrei den Täter zu kennen.

...und ein RFID-Chip im Bereich der linken Schulter tief eingebracht.
Da wäre ein Bewegungsprofil locker zu erstellen oder noch besser:
Beim Begehen bestimmter Straßen wird sofort eine Fußgängermaut vom
Konto abgebucht oder eine 'Grundgebühr' am Straßenstrich erhoben.
Jegliche Teilnahme an einer Demonstration wird lebenslang registriert
und ausgewertet. Gesundheitsdaten ermöglichen eine Schätzung der
Lebenserwartung und liefern Planungsdaten für Versicherungen,
Pflegedienste, Bestattungsunternehmen usw.usw.

Da fällt mir spontan noch mehr ein, aber die Experten werden noch
mehr 'im Petto' haben.

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