Wieder einer, der die Schiedsgerichte zwar nicht kapiert, aber rumposaunt...
Wenn nach einer Investition die Gesetzeslage zum Nachteil des Investors geändert wird (wie beim Atomausstieg), dann hat das Unternehmen die Möglichkeit, den Staat auf die nun verlorenen Investitionen zu verklagen. Mehr nicht. Und das sehe ich hier irgendwie nicht.