Wärst du so freundlich uns mal eine (Primär-) Quellenangabe dazu zukommen zu lassen?
Ich meine speziell den Punkt, dass *nur* bei einer Ungleichbehandlung die Schiedsgerichte ins Spiel kommen, und nicht generell schon bei einer Gefahr für die Investition.
Vor allem wie dieser Part formuliert ist, und in welchem Kontext er steht ist hier auch nicht unerheblich.
Wäre das wirklich so deutlich, wäre das doch das Totschlagargument gegen die TTIP-Schiedsgericht-Kritiker. Nur hört man es von den Befürwortern (dich ausgenommen) eben nie. Irgendetwas scheint mir faul...
Viele Fragen, sicherlich viele Missverständnisse, aber eben kaum Antworten und Fakten.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.04.2015 00:09).