Ansicht umschalten
Avatar von WurstMitSenf
  • WurstMitSenf

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

Interessant...

...bisher mussten (vermeintliche) Rechteinhaber also weder glaubhaft machen, dass sie aktivlegitimiert sind, also Verletzungen geltend machen können, noch mussten sie konkret darlegen, was genau denn als rechtsverletzend angesehen wurde.

Vor Gericht wären sie damit sofort nach Hause geschickt worden.

Auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass man außergerichtlich die gleichen Maßstäbe anlegen muss wie im gerichtlichen Verfahren, denke ich aber doch, dass ein faires Verfahren, zu dem eben auch gehört dass der Verletzte schon genau sagt, wo und wie und weshalb er sich denn verletzt fühlt, zu den essentiellen Grundlagen solcher Meldesysteme gilt. Insofern würde ich sogar eine Drittwirkung der (hier: Verfahrens-)grundrechte bejahen, die mir auch im rein privaten Verkehr zwischen Privaten einen gewissen Mindestschutz gewähren.

Dass die USA das auch langsam erkennt, hat man ja an den Bußgeldern bzw. Schadensersatzsummen gesehen, die diese Bäcker bekommen haben, und der eine oder andere von Mobbing betroffene Schüler, der dem Irrsinn der Collgege-"judikatur" ausgesetzt war.

Auch dort erkennt man langsam, dass es zum Wesen eines demokratischen Rechtsstaats gehört, dass es eben auch im Umgang miteinander keine völlig rechtsfreien Räume gibt, zumal wenn im Hintergrund immer die staatliche Keule der durchsetzung droht.

WmS

Bewerten
- +
Ansicht umschalten