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  • J.Reuther

mehr als 1000 Beiträge seit 22.11.2005

In der Privatwirtschaft

Der einzelne Angestellte hat de facto keine Rechte an den Texten, die
er im Auftrag einer Firma und im Rahmen der Arbeit für diese Firma
schreibt. Die Firma hat uneingeschränkte Nutzungsrechte.
Jede andere urheberrechtliche Konstruktion würde die Arbeit zum
Erliegen bringen.

Beamte arbeiten für den Staat und der Staat ist die Gesamtheit aller
Bürger. Für mich ist es selbstverständlich, dass ein Text, der schon
über das Auskunftsrecht einem Bürger bekannt gemacht ist, auch allen
anderen Bürgern bekannt gemacht werden kann, ohne Einschränkung.

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