Das NetzDG kann die Meinungsfreiheit einschränken aber es ist kein Zensurgesetz, denn "Zensur ist die staatliche Kontrolle von Meinungen".
Herr Bleich, formal mag das richtig sein, de facto ist das aber eine rein abgehoben akademische Unterscheidung. So wie es formal NIRGENDWO abseits Italiens Faschismus geben kann, denn Faschismus ist formal der Begriff für eine italienische Bewegung ab 1919. Man kann natürlich alles dadurch verharmlosen, indem man sich auf völlig praxisferne Formalismen zurück zieht.
Das NetzDG ist in seiner Auswirkung einer Zensur gleich; es also als Zensurgesetz zu bezeichnen ist NICHTS, was man empört zurückweisen müsste, im Gegenteil.