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  • grechlni

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Re: Demokratie nicht verstanden

mindphuk schrieb am 08.01.2018 19:41:

Und selbst wenn Du Deine aktuelle Verleumdung, Aufstachelung, Verabredung zur Straftat, ... in Zukunft "Hatespeech" nennst, haut Dir schon die erste Instanz das um die Ohren.

"Hatespeech" ist juristisch nicht definiert. Sowas gibt es in der Rechtssprechung gar nicht. Es gibt Verleumdung, Beleidigung, Volksverhetzung und Bedrohung.

Wenn ich schreibe "ich hasse Heiko Maas", ist das Hatespeech, aber nicht verboten.

Steht ja da.

Das, so muss man allerdings zugeben vor allem nur deshalb, weil sie seit ein paar Tagen Dich a) mit ladungsfähiger Adresse ermitteln

Das NetzDG hat überhaupt nix mit ladungsfähigen Adressen zu tun. Die kriegt man nur raus, wenn der Provider die IP-Nummer rausrückt und diese überhaupt zu der selben Person gehört (Stichwort VPN).

Die Plattform wird durch das NetzDG verpflichtet den Benutzer, mit dem die inkriminierte Veröffentlichung erstellt wurde zu deanonymisieren.

Was hat sich denn an der Beurteilungsgrundlage der Gerichte durch das NetzDG geändert?

Auch darum geht es bei der Diskussion nicht, sondern darum, dass Meinungsäußerungen gelöscht werden, ob sie Verbotenes beinhalten oder nicht.

Das ist eine sehr schwierige Abwägung. Zum einen sollen Opfer verbalisierter Übergriffe geschützt werden, zum anderen soll nicht jedes unbedachte, grenzwertige Wort auch gleich die ganze Breitseite von Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen auslösen. Das ist aber schwierig, weil sich das NetzDG ja zum größten Teil auf Offizial Delikte bezieht. Heißt, die Justiz muss aktiv werden, sobald sie Kenntnis von einem Sachverhalt erhält. Es ist vielleicht keine elegante Lösung es den Beteiligten zu überlassen die Behörden in Kenntnis zu setzen. Auf der anderen Seite ist die Justiz auch nicht verpflichtet "Soziale" Medien auf strafrechtlich relevantes zu scannen. Was wäre denn Dein Vorschlag?

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