Steht ja da.0
Eben. Also ist "Hatespeech" nicht gleich strafrechtlich relevant. "Hatespeech" kann vielmehr alles sein, du welches sich irgend jemand auf diesem Planeten angegriffen fĂĽhlt.
Die Plattform wird durch das NetzDG verpflichtet den Benutzer, mit dem die inkriminierte Veröffentlichung erstellt wurde zu deanonymisieren.
So ein Bullshit. Das waren sie vorher schon, wenn der Staatsanwalt als Ermittler in einer Strafsache denen eine entsprechende Aufforderung zustellte.
zum größten Teil auf Offizial Delikte bezieht. Heißt, die Justiz muss aktiv werden, sobald sie Kenntnis von einem Sachverhalt erhält
Nö, Bullshit. Beleidigung wird zB nur auf Antrag verfolgt. Das ist kein Offizialdelikt. Offizial ist vielleicht die Volksverhetzung und wie gesagt, da gibt es bereits alle Möglichkeiten.
Es ist vielleicht keine elegante Lösung
Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.
Was wäre denn Dein Vorschlag?
Gar nix, es braucht keinen Vorschlag, weil es kein weiteres Gesetz braucht. Wir haben bereits das Strafrecht, welches sogar erheblich mehr Straftaten dieser Art kennt und die Meinungsfreiheit bereits erheblich mehr einschränkt, als in anderen Ländern. Das reicht aus. Ende.