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  • Parteilos

167 Beiträge seit 12.09.2018

Übernemem Ministerien und Strafverfolgungsbehörden die Haftung?

Wenn der mitgeteilte Salt oder das "Passwort" nach der Übergabe geleakt wird?

Die Behörden malen sich gerade eine 1A Zielscheibe für Hackerangriffe auf die Brust.

Und wenn die Behörden so viel mit den großen Clouds und Windows arbeiten, wer garantiert mit dann die weiterführende Datensicherheit?

Muss ich für die Kunden entsprechend die Passwort editieren / vergessen Funktionalität aushebeln? Sonst wirt das mit dem Passwort eraten ja nie was...

Was ist mit 2FA usw.?

Und allem voran: Habt Ihr unter euren Parteifreunden auch Informatiker, die euch erklären können, dass dieses Gesetz (mal wieder) unvermeidbar an der Realität und anderen Gesetzen scheitert?

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