Hallo,
ich habe vor wenigen Stunde eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei
Waldorf in München erhalten. Es geht um einen Download-Link auf
meiner Website: www.p2phelp.de, dort war bis vor wenigen Stunden noch
ein Eintrag unter Downloads -> Brenner -> Alcohol 120% zu finden. Ich
war mir nicht darüber bewusst, dass die Software Alcohol 120% illegal
ist, da ich zuvor die Downloadempfehlung auf Webseiten wie chip.de
und t-online.de gefunden habe. Deshalb habe ich mich auf auf der
sicheren Seite gefühlt.
Jedenfalls habe ich auf die Herstellerseite verlinkt, die wiederrum
auf eine andere Seite verlinkt hat, die den Download angeboten hat.
Die Frist ist natürlich , wie bei solchen Massen-Abmahnungen üblich,
sehr knapp bemessen... nämlich am 4. April (Dienstag). Was ich
erwähnen möchte, ist noch die Tatsache, das bei den Beweisen wohl
scheinbar etwas getrickst wurde, bzw. versucht etwas zu
verschleihern. Zunächst der Text: "Durch das Setzen des Hyperlinks
auf das Downloadangebot des Dritten ermöglichen Sie den Bezug der
illegalen Software...."
Eine Seite weiter ist dann der Screenshot, der meine Website im
Hintergrund zeigt, und im Vordergrund die Downloadwebsite auf die
wiederrum der Hersteller verlinkt hat. Sprich, ich habe nicht direkt
auf die Downloadseite verlinkt, sondern der Hersteller. Ändert das
irgendwas an der Sache?
Der Streitwert ist 75.000,- Euro, die Anwälte wollen 3.740,- Euro
haben. Und über die Bedeutung dieser Stelle bin ich mir nicht im
Klaren:
"Hiermit verpflichtet sich ... gegenüber .... es bei Übernahme einer
für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des
Fortsetzungszusammenhanges fälligen Vertragsstrafe in Höhe von
10.000,- Euro zu unterlassen...."
Das heisst nur falls ich gegen den Vertrag verstoße, falls ich ihn
unterschreiben würde, sind die 10.000,- Strafe fällig? Die Kanzlei
fordert im Moment also nur ihre eigenen Kosten?
Ich bin Schüler und habe kein festes Einkommen, ich habe allerdings
ein Gewerbe angemeldet wegen den Werbeeinnahmen über Google AdSense,
damit das mit dem Finanzamt alles in Ordnung ist. Könnte sich diese
Tatsache evtl. positiv auswirken?
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe und Ratschläge hier aus dem Board.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco!
ich habe vor wenigen Stunde eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei
Waldorf in München erhalten. Es geht um einen Download-Link auf
meiner Website: www.p2phelp.de, dort war bis vor wenigen Stunden noch
ein Eintrag unter Downloads -> Brenner -> Alcohol 120% zu finden. Ich
war mir nicht darüber bewusst, dass die Software Alcohol 120% illegal
ist, da ich zuvor die Downloadempfehlung auf Webseiten wie chip.de
und t-online.de gefunden habe. Deshalb habe ich mich auf auf der
sicheren Seite gefühlt.
Jedenfalls habe ich auf die Herstellerseite verlinkt, die wiederrum
auf eine andere Seite verlinkt hat, die den Download angeboten hat.
Die Frist ist natürlich , wie bei solchen Massen-Abmahnungen üblich,
sehr knapp bemessen... nämlich am 4. April (Dienstag). Was ich
erwähnen möchte, ist noch die Tatsache, das bei den Beweisen wohl
scheinbar etwas getrickst wurde, bzw. versucht etwas zu
verschleihern. Zunächst der Text: "Durch das Setzen des Hyperlinks
auf das Downloadangebot des Dritten ermöglichen Sie den Bezug der
illegalen Software...."
Eine Seite weiter ist dann der Screenshot, der meine Website im
Hintergrund zeigt, und im Vordergrund die Downloadwebsite auf die
wiederrum der Hersteller verlinkt hat. Sprich, ich habe nicht direkt
auf die Downloadseite verlinkt, sondern der Hersteller. Ändert das
irgendwas an der Sache?
Der Streitwert ist 75.000,- Euro, die Anwälte wollen 3.740,- Euro
haben. Und über die Bedeutung dieser Stelle bin ich mir nicht im
Klaren:
"Hiermit verpflichtet sich ... gegenüber .... es bei Übernahme einer
für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des
Fortsetzungszusammenhanges fälligen Vertragsstrafe in Höhe von
10.000,- Euro zu unterlassen...."
Das heisst nur falls ich gegen den Vertrag verstoße, falls ich ihn
unterschreiben würde, sind die 10.000,- Strafe fällig? Die Kanzlei
fordert im Moment also nur ihre eigenen Kosten?
Ich bin Schüler und habe kein festes Einkommen, ich habe allerdings
ein Gewerbe angemeldet wegen den Werbeeinnahmen über Google AdSense,
damit das mit dem Finanzamt alles in Ordnung ist. Könnte sich diese
Tatsache evtl. positiv auswirken?
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe und Ratschläge hier aus dem Board.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco!