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  • Manfred Kurth

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Re: Die Lösung ist ganz einfach

Pascal Klein schrieb am 31. August 2013 16:35

> Handy (und ggfs. Notebook) am Ende des Arbeitstages 

> - bestenfalls am Arbeitsplatz ablegen
> - andernfalls ausschalten (und im Auto lassen)

> Muss natürlich - wenn so gehandhabt - , des Arbeitsvertrags
> verbindlich rechtzeitig kommuniziert werden. 

Ich rate, was Du sagen willst - ein ordentlicher Text sieht anders
aus.

Im Arbeitsvertrag muß erstmal garnichts geregelt werden, am Ende der
Arbeitszeit "Handy aus" entspricht normalem Verstand. Geregelt werden
müsste, wenn es anders sein soll. Wer einen festen Arbeitsplatz hat,
lässt die Dinge selbstverständlich dort - Abweichungen müssten
geregelt sein, das erklärt Dir gerne der Werksschutz.

Im Auto bleiben natürlich weder Handy noch Notebook, das wäre
fahrlässig und Du darfst ggfs. haften, wenn die Karre aufgebrochen
wird - sowas wird gerne im Arbeitsvertrag notiert!

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