Da werden wir dann in die Bibliothek fahren und uns am Lesegerät die
Klassiker reinziehen. Die sind zwar im Netz längst ubiquitär, aber so
eine echte Bibliotheksatmosphäre ist doch was Feines. Kopien darf man
aber nicht machen, der Scan ist natürlich urheberrechtlich geschützt.
Aktuelle Titel darf man gegen eine Gebühr, die dem EVP des
Papier-Buchs entspricht, lesen. Die Auswahl ist allerdings dünn.
Die Lesegeräte haben übrigens zum Blättern nur eine Vorwärts-Taste,
das macht sie besonders einfach bedienbar und verhindert
Lizenzverletzungen, weil laut Standard-Lizenzvertrag stellt das
Anzeigen auf dem Lesegerät eine Kopie dar, und es ist nur 1 Kopie
zulässig. Ein Zurückblättern wäre eine 2. Kopie, und das ist
lizenzrechtlich nicht zulässig.
Wetten, dass das alles so kommt? Die Verlage wollen das, und die
Gerichte auch, wie man sieht. Und der Herr Neumann findet das
garantiert völlig in Ordnung.
Das ist so toll, da könnte man doch glatt die Wut kriegen.
Klassiker reinziehen. Die sind zwar im Netz längst ubiquitär, aber so
eine echte Bibliotheksatmosphäre ist doch was Feines. Kopien darf man
aber nicht machen, der Scan ist natürlich urheberrechtlich geschützt.
Aktuelle Titel darf man gegen eine Gebühr, die dem EVP des
Papier-Buchs entspricht, lesen. Die Auswahl ist allerdings dünn.
Die Lesegeräte haben übrigens zum Blättern nur eine Vorwärts-Taste,
das macht sie besonders einfach bedienbar und verhindert
Lizenzverletzungen, weil laut Standard-Lizenzvertrag stellt das
Anzeigen auf dem Lesegerät eine Kopie dar, und es ist nur 1 Kopie
zulässig. Ein Zurückblättern wäre eine 2. Kopie, und das ist
lizenzrechtlich nicht zulässig.
Wetten, dass das alles so kommt? Die Verlage wollen das, und die
Gerichte auch, wie man sieht. Und der Herr Neumann findet das
garantiert völlig in Ordnung.
Das ist so toll, da könnte man doch glatt die Wut kriegen.