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mehr als 1000 Beiträge seit 29.02.2000

Re: Widerspruch

Prokrastes schrieb am 2. Dezember 2009 15:21

> Wie soll das gehen? Wenn die "Rechte-Inhaber" gefragt werden, wird
> doch eben die Verfügungsgewalt aus der öffentlichen in die private
> Verantwortung der "Rechte-Inhaber" überführt und so das kulturelle
> Erbe zum beliebig ausbeutbaren Privatvergnügen der "Rechte-Inhaber".

Das Recht am Werk hat nun mal der Urheber, weder der Staat noch eine
Privatfirma wie Google darf einfach so enteignen. 

Wenn der Urheber nun die DDB autorisiert das Werk zu zeigen, ist die
Verfügungsgealt in Öffentlicher Kontrolle, und nicht irgendwelchen
Konzernentscheidungen auf dem Google-Campus in USA unterworfen.

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